| 8.1 Die maximal zulässige Dauernenntemperatur des Kabelleiters im Normalbetrieb: Polyethylen hoher Dichte: 75 °C; vernetztes Polyethylen: 90°C. 8.2 Die maximal zulässige Temperatur des Kabelleiters während eines Kurzschlusses (Dauer nicht länger als 5 Sekunden) beträgt: Isolierung aus hochdichtem Polyethylen: 150 °C; Isolierung aus vernetztem Polyethylen: 250°C. 8.3 Die Temperatur der Kabelinstallation sollte nicht unter -20 °C liegen 8.4 Mindestbiegeradius bei der Kabelverlegung: Einadriges Kabel: nicht weniger als das 20-fache des Außendurchmessers des Kabels; Mehradriges Kabel: nicht weniger als das 15-fache des Außendurchmessers des Kabels. Isolierte 8,510-kV-Freileitungskabel werden häufig beim Bau und bei der Modernisierung städtischer und ländlicher Stromnetze verwendet, um herkömmliche blanke Leiter zu ersetzen, das Risiko eines Stromschlags zu verringern, die Sicherheit zu verbessern, städtische Verschönerungsbedürfnisse zu erfüllen, die Auswirkungen blanker Leiter auf die Landschaft zu vermeiden und den Effekt eines „unsichtbaren Stromnetzes“ zu erzielen. 8.5.1 Bei der Überlandverlegung von leichten und dünnisolierten Kabeln ist ein gewisser Abstand zu Bäumen einzuhalten. Während des Betriebs der Kabel ist nur ein kurzzeitiger Kontakt zwischen Kabeln und Bäumen zulässig. 8.5.2 Bei der Verlegung naturisolierter Kabel über Kopf ist ein gewisser Abstand zu Bäumen einzuhalten. Wenn die Kabel in Betrieb sind, ist häufiger Kontakt zwischen Kabeln und Bäumen zulässig. 8.5.3 Die verbleibenden isolierten 10-kV-Freileitungskabel müssen an festen Freileitungsstandorten installiert werden. Bei der Montage ist ein gewisser Abstand zu Bäumen einzuhalten. Während des Betriebs ist ein häufiger Kontakt zwischen den Kabeln und Bäumen zulässig. Darüber hinaus sind Freileitungskabel mit weichem Kupferkern als Ableitung für den Transformator zu verwenden. |